Mitgliedschaft

Wenn Sie bei der Freiburger Sektion Mitglied sind,

  • haben Sie Zugang zu einer kostenlosen ersten Beratung bezüglich Fragen zum Arbeitsrecht (Beratung durch die Sektionsjuristen);
  • erhalten Sie als Aktivmitglied über die Rechtsschutzversicherung des VSAO eine umfassende und kostenlose Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen (Beratung durch die Sektionsjuristen);
  • erhalten Sie sechs mal im Jahr das VSAO-Magazin mit vielen Artikeln über unseren Verband, die Gesundheitspolitik und das Gesundheitswesen im Allgemeinen;
  • erhalten Sie via Webseite und Newsletter regelmässig Nachrichten über den VSAO und aktuelle Themen im Gesundheitswesen;
  • unterstützen Sie uns, die beruflichen Interessen der angestellten Ärzteschaft stärker zu vertreten;
  • sichern Sie sich ein Mitspracherecht bei politischen Diskussionen; 
  • können Sie sich aktiv in der Sektion oder im Zentralverband einbringen, ihren Forderungen mehr Gehör verschaffen, interessante Kontakte knüpfen und unterhalten sowie Erfahrungen in der Politik sammeln.

Wenn Sie Mitglied beim VSAO FR und somit beim VSAO Schweiz werden möchten, bitten wir Sie, den Mitgliedschaftsantrag auszufüllen. Sie finden ihn auf der Webseite der VSAO Schweiz, indem Sie hier klicken.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft? Klicken Sie hier und Sie finden eine breite Palette an Fragen und Antworten bezüglich Mitgliedschaft. 


Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 bei der VSAO und der Freiburger Sektion bleiben unverändert, der Jahresbeitrag für die fakultative Mitgliedschaft bei mediservice vsao-asmac hat sich auf 25 CHF.- erhöht: 

Aktivmitgliedschaft
Freiburger Sektion: CHF 50.-
VSAO Schweiz: CHF 130.-
(fakultativ) mediservice vsao-asmac: CHF 25.-
Totale: CHF 180.- (205.-)

Passivmitgliedschaft
Freiburger Sektion: CHF 50.-
VSAO Schweiz: CHF 110.-
(fakultativ) mediservice vsao-asmac: CHF 25.-
Totale: CHF 160.- (185.-)


Beitragsreduktion

Das Zentralsekretariat des VSAO Schweiz entscheidet über eine Beitragsreduktion des Zentralverbandsbeitrags von Fall zu Fall, auf Grundlage des Beitragsreduktionsformulars. Über Beitragsreduktionen der Sektionsbeiträge wird von den Sektionen selbst entschieden. Diese Entscheidung kann auch an das Zentralsekretariat delegiert werden. 

Wenn Sie eine Beitragsreduktion wünschen, bitten wir Sie, das Antragsformular (pdf) des VSAO Schweiz auszufüllen und es mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens den 30. April des laufenden Jahres an das Zentralsekretariat des VSAO zu retournieren.


Mutationsmeldung

Sind Sie umgezogen oder haben Sie den Arbeitgeber gewechselt? Benachrichtigen Sie uns über jede Veränderung mittels des Mutationsformulars (pdf).